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(Auszug aus der Satzung von MuDuMa - Mut durch machen e.V.)

§ 2 Zweck des Vereins

 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der  

     Abgabenordnung ( §§ 51ff. AO).

 

(2) Zweck des Vereins ist

 

- die Förderung von Kunst und Kultur,

- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der

  Studentenhilfe.

 

(3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere,

 

- durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten, konkret dem Angebot von Theater-Workshops und künstlerischen Aktionen, der Vorstellung 

   und Verbreitung des "Theaters der Befreiung" (nach Augusto Boal), der Arbeit und die Vorstellung verschiedener Theaterformen, z.B.

   Improvisationstheater, die Bearbeitung gesellschaftlicher Themen mittels künstlerischer Mittel wie Theater, Film und der darstellenden Kunst.

- durch das Angebot von Zivilcourage-Workshops, Anti-Gewalt-Seminaren, Seminaren, Vorträgen und Workshops zu den Themen Genossenschaft,

  Grundrechte, bürgerschaftliches Engagement,

- durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten, die Themen der Entwicklungszusammenarbeit und des Schutzes der Umwelt behandeln.

 

Konkret bieten wir in Schulen, Jugendeinrichtungen und in der Erwachsenenbildung unter anderem Seminare und Workshops zu Themen wie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, sorgsamer Umgang mit Ressourcen, weltweite Probleme mit Müll, Möglichkeiten des Re- und Upcycling und über Probleme der Welternährung an.

 

Wir wollen mit unserer Arbeit einen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagement, für eine Verbesserung des gesellschaftliches Miteinanders und die Sensibilisierung für den Zusammenhang zwischen unserem Leben lokal und den globalen Auswirkungen und damit auch die Entwicklungszusammenarbeit stärken.

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